THE FINAL TOUCH
– Der staatliche Abschluss –
Die staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Fotografen sieht eine Zwischen- und abschließende Gesellenprüfung vor. Die Inhalte der Prüfungen werden durch die Ausbildungsordnung vorgegeben. Die Fotografeninnung FOCON führt i.d.R. jährlich zwei Gesellenprüfungen (Sommer/Winter) und eine Zwischenprüfung jährlich im Winter durch.

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte des 2. Schuljahres statt. Auszubildende sind rechtzeitig durch den Ausbildungsbetrieb anzumelden. Dazu werden die Ausbildungsbetriebe in der Regel durch die FOCON, aufgefordert.
I Unterschriebener Antrag
I Berichtsheft mit den realisierten Aufgaben des 1. Lehrjahres sowie mit zwei Aufgaben des 2. Lehrjahres
I Bildungspass ( Original mit FOTO ) mit Teilnahmebestätigungen der bis dato absolvierten ÜBA-Kurse
I Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)
Gesellenprüfung
Am Ende der Fotografenausbildung steht die Gesellenprüfung. Die Inhalte der Prüfung richten sich nach der Ausbildungsverordnung. Die Gesellenprüfung wird nicht in gestreckter Form durchgeführt. Die Zwischenprüfung und abschließende Gesellenprüfung sind eigenständig und werden durch die FOCON abgenommen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Gesellenprüfung absolvieren zu können, wird eine Prüfungszulassung benötigt. Diese kann bei der FOCON beantragt werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite bereitgestellten Anträge. Antragsteller ist der Auszubildende. Der Antrag muss sowohl vom Ausbildungsbetrieb als auch vom Auszubildenden unterschrieben werden.
Folgende Unterlagen werden für die Prüfungszulassung benötigt:
I Unterschriebener Antrag
I Kopie des Zwischenprüfungszeugnis
I vollständig geführtes Berichtsheft mit allen unterschriebenen Ausbildungsnachweisen
der betrieblichen Ausbilder bzw. Lehrer von Betrieb, ÜBA und Berufsschule
I Bildungspass ( Original mit FOTO ) mit Teilnahmebestätigungen der ÜBA
I Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)
Vorzeitige Gesellenprüfung
Im Einzelfall ist es möglich, dass eine Zulassung zur Gesellenprüfung bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit gewährt wird. Die vorzeitige Prüfung findet meist rund ein halbes Jahr vor dem regulären Prüfungstermin statt.
Die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung erfolgt auf Antrag und setzt Folgendes voraus:
I Überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb (Notendurchschnitt von 2,49 oder besser)
I Überdurchschnittliche Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern in der Berufsschule (Notendurchschnitt von 2,49 oder besser auf dem letzten Berufsschulzeugnis)
Zur Beantragung füllen Sie bitte den Antrag auf vorzeitige Zulassung aus und legen eine Kopie über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bei. Darüber hinaus kann die Vorlage der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise), Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Berufsschule und ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (z.B. Kopie der Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen) verlangt werden. Der Antrag ist bei der FOCON einzureichen.
Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung ( Externenprüfung )
Unter bestimmten Umständen ist auch ohne eine Berufsausbildung eine Zulassung zur Gesellenprüfung möglich. Hierzu muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie mindestens 4,5 Jahre als Fotograf gearbeitet haben. Ausbildungszeiten in einem anderen Ausbildungsberuf können unter Umständen angerechnet werden.
Zur Überprüfung der Zulassung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
I Unterschriebener Antrag
I Nachweis über 4,5 Jahre fotografischer Tätigkeit
I Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)