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THE FINAL TOUCH
– Der staatliche Abschluss –

Die staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Fotografen sieht eine Zwischen- und abschließende Gesellenprüfung vor. Die Inhalte der Prüfungen werden durch die Ausbildungsordnung vorgegeben. Die Fotografeninnung FOCON führt einmal jährlich die Gesellenprüfung im Sommer sowie die erforderliche Zwischenprüfung im Winter durch.


Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte des 2. Schuljahres statt (immer im Januar). Auszubildende sind rechtzeitig durch den Ausbildungsbetrieb anzumelden. Dazu werden die Ausbildungsbetriebe in der Regel durch die FOCON, aufgefordert.

I  Unterschriebener Antrag
I  Berichtsheft mit den realisierten Aufgaben des 1. Lehrjahres sowie mit zwei Aufgaben des 2. Lehrjahres
I  Bildungspass ( Original mit FOTO ) mit Teilnahmebestätigungen der bis dato absolvierten ÜBA-Kurse
I  Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)


Gesellenprüfung

Am Ende der Fotografenausbildung steht die Gesellenprüfung. Sie findet einmal jährlich, zeitlich immer in den vier Wochern vor den Berliner Sommerferien, statt. Die Inhalte der Prüfung richten sich nach der Ausbildungsverordnung. Die Gesellenprüfung wird nicht in gestreckter Form durchgeführt. Die Zwischenprüfung und abschließende Gesellenprüfung sind eigenständig und werden durch die FOCON abgenommen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um die Gesellenprüfung absolvieren zu können, wird eine Prüfungszulassung benötigt. Diese kann bei der FOCON beantragt werden. Der Antrag, welche durch die Berliner Handwerkskammer bereitgestellt wird (gesellenpruefung@hwk-berlin.de), muss sowohl vom Ausbildungsbetrieb als auch vom Auszubildenden unterschrieben werden.

Folgende Unterlagen werden für die Prüfungszulassung benötigt:

I  Unterschriebener Antrag
I 
Kopie des Zwischenprüfungszeugnis
I  vollständig geführtes Berichtsheft mit allen unterschriebenen Ausbildungsnachweisen
der betrieblichen Ausbilder bzw. Lehrer von Betrieb, ÜBA und Berufsschule
I 
Bildungspass ( Original mit FOTO ) mit Teilnahmebestätigungen der ÜBA
I  Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)


Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung ( Externenprüfung )

Unter bestimmten Umständen ist auch ohne eine Berufsausbildung eine Zulassung zur Gesellenprüfung möglich. Hierzu muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie mindestens 4,5 Jahre als Fotograf gearbeitet haben. Ausbildungszeiten in einem anderen Ausbildungsberuf können unter Umständen angerechnet werden. Den Antrag zur externen Gesellenprüfung fordern Sie bitte bei der Berliner Handwerkskammer an (gesellenpruefung@hwk-berlin.de).

Zur Überprüfung der Zulassung reichen Sie an FOCON bitte folgende Unterlagen ein:

I  Unterschriebener Antrag
I  Nachweis über 4,5 Jahre fotografischer Tätigkeit
I  Kopie des letzten Schulzeugnisses (MSA oder Abitur)