Ein Plus für Azubis und Betriebe
– ÜBA –
Allgemeines
Die überbetrieblichen Ausbildungskuse werden ab dem 2. Lehrjahr, mit Erreichen der Fachstufenreife im dualen Ausbildungssystem, ergänzend zur Berufsschule und zur Ausbildung im Betrieb durchgeführt. Der Besuch der Kurse ist verpflichtend und fällt in die betriebliche Ausbildungszeit. Insgesamt umfassen die Ausbildungskurse vier Wochen jährlich und dienen dazu, dass alle Auszubildenden am Ende ihrer Lehrzeit auch praktisch das gleiche Wissen vorweisen können.
Umschüler, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden und ihre Ausbildung im dualen Ausbildungssystem absolvieren, können die Kurse aufgrund ihrer um ein Jahr kürzeren Ausbildungzeit auch zeitiger besuchen.
Den Lehrgängen sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anerkannten HPI-Unter-weisungspläne zugrunde gelegt. Im zweiten Lehrjahr werden die Kurse FOTO 1 und FOTO 2 absolviert, im dritten die Kurse FOTO 3, FOTO 5 und FOTO 6. Die Teilnahme an den überbetrieblichen Kursen ist laut Beschluss der HWK Berlin verpflichtend.

Terminplan ÜBA – Überbetriebliche Ausbildung
Kosten & Förderung
Die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gefördert.
Etwa ein Drittel der Kursgebühren leistet der Ausbildungsbetrieb, der Restbetrag wird aus Bundes- und Landesmitteln bestritten. Voraussetzung zur Fördermittelberechtigung ist die Eintragung des Ausbildungsbetriebes in die Handwerksrolle.

Schulungsstätte
Die ÜBA wird am Berliner OSZ „Ernst-Litfass“ durchgeführt. Die Räumlichkeiten befinden sich im Nebengebäude auf dem Schulhof (Würfel) in der ersten Etage. Die überbetriebliche Schulung findet in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr statt.
→ http://www.ernst-litfass-schule.de


